Landesherren und Landvögte der Oberlausitz

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Die Oberlausitz wurde zwischen 1223 (Primislaw II. Ottokar von Böhmen) und 1918 (Friedrich August III. von Sachsen) von 32 Landesherren regiert. Bei diesen handelte es sich größtenteils um Könige von Böhmen sowie Kurfürsten und Könige von Sachsen. Viele der Landesherren kamen nur einmal zu Beginn ihrer Herrschaftszeit in die Spreestadt, um sich dort von den Landständen der Oberlausitz huldigen zu lassen.

Von der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des 18. Jahrhunderts stand dem Landesherrn im Markgraftum Oberlausitz der Landvogt als Stellvertreter zur Seite. Der auf der Ortenburg in Bautzen residierende Landvogt übte für den Landesherrn die Entscheidungsgewalt unter anderem auf dem Gebiet der Verwaltung, des Lehenswesens und der Gerichtsbarkeit (Obergerichtsbarkeit) aus. Seine Einsetzung erfolgte durch den Landesherrn, ab 1400 auch zunehmend unter Mitsprache der Oberlausitzer Landstände.

Durch die Teilung der Oberlausitz in die Länder „Budissin“ und „Görlitz“ von 1268 bis 1329 und die Errichtung des Herzogtums Görlitz zwischen 1285 und 1396, amtierten in der Oberlausitz zeitweilig zwei Landvögte nebeneinander. Die ursprünglich zu Böhmen gehörige Stadt Zittau bildete anfangs eine eigene Landvogtei, die 1414 mit der Bautzener vereinigt wurde. Von um 1272 bis 1777 amtierten in Bautzen 59, von 1285 bis 1396 in Görlitz 10 und von 1303 bis 1410 in Zittau 14 Landvögte. Das Amt bestand formal bis zur Errichtung des Königreiches Sachsen 1806.

Im Vortrag werden Landesherren (u. a. Matthias Corvinus, Ferdinand I., Johann Georg I. von Sachsen) und Landvögte (u. a. Georg von Stein, Kurt Reinicke von Callenberg d. Ä., Nikol II. von Gersdorff) der Oberlausitz und Spuren vorgestellt, die sie in Bautzen hinterlassen haben.

Es gelten die aktuellen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen.

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